| Schneller Atomausstieg: Die Lichter bleiben an |
| Dienstag, den 03. Mai 2011 um 07:45 Uhr | |
Ein schneller Atomausstieg ist in Deutschland ohne Einbußen der Versorgungssicherheit oder ernste Nachteile für die Stromverbraucher möglich, erweist ein Gutachten, das unter der Federführung von Prof. Dr. Olav Hohmeyer an der Universität Flensburg erarbeitet wurde.
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Das Gutachten der Universität Flensburg widerlegt auf Grundlage einer Analyse der regionalen Verteilung der abzuschaltenden Atomkraftwerke, der zu erwartenden höchsten Stromnachfrage des Jahres und der bestehenden Stromtransportmöglichkeiten zwischen benachbarten Netzregionen die in den vergangenen Wochen von interessierter Seite geäußerte Erwartung, bei einem schnellen Atomausstieg werde es insbesondere in den Stromverbrauchzentren Süddeutschlands zu Engpässen und Netzzusammenbrüchen kommen. "Die Analyse zeigt eindeutig, dass für einen Atomausstieg bis Ende 2015 kein Netzaubau erforderlich ist", sagte Olav Hohmeyer, der auch Mitglied des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) der Bundesregierung und Co-Autor eines kürzlich von dem Gremium veröffentlichten umfangreichen Gutachtens zur Vollversorgung Deutschlands mit Strom aus Erneuerbaren Energien bis 2050 ist.
Die gegenwärtige Diskussion über einen möglichst zügigen Um- und Ausbau der Stromnetze sei dennoch, "absolut notwendig, um den Übergang in das regenerative Zeitalter bis 2050 oder sogar bis 2030 zu schaffen, aber unwesentlich für einen schnellen Atomausstieg", erklärte Hohmeyer.
Die unvergessliche Katastrophe von Fukushima habe entscheidende Teile jener politischen und wirtschaftlichen Kräfte in der Gesellschaft umgestimmt "die das Restrisiko zuvor fälschlich als hypothetische Größe missverstanden haben", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake.
Dazu schlägt die DUH vor, in einer Novelle des Atomgesetzes die bisherige Festlegung der Reaktorlaufzeiten auf Basis von Reststrommengen, die noch erzeugt werden dürfen, aufzugeben und stattdessen die Laufzeiten aller 17 Atomkraftwerke einheitlich auf 28 Kalenderjahre seit der Aufnahme des kommerziellen Betriebs zu begrenzen. Damit kann die Investitionssicherheit sowie ein "angemessener Gewinn" gewährleistet werden. Um kein unnötiges Risiko bei einer zu erwartenden Klage der Betreiber vor dem Bundesverfassungsgericht einzugehen, empfiehlt die DUH dennoch, eine Entschädigungsklausel für noch nicht amortisierte Sicherheitsinvestitionen in die Reaktoren seit dem "Atomkonsens" von 2001 ins Gesetz aufzunehmen.
Laut dem Gutachten der Universität Flensburg müssten zur bundesweiten Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit lediglich genehmigte und schon im Bau befindliche Gas- und Kohlekraftwerke fertig gestellt werden, um den schnellen Atomausstieg sicher zu gewährleisten.
Hohmeyer zeigte anhand von Börsendaten, dass sich ein Strompreisanstieg nach der Abschaltung von sechs Atomkraftwerken infolge der Reaktorkatastrophe von Fukushima nicht nachweisen lasse. Ebenso wenig sei der zwischenzeitlich beobachtete Import von Strom aus Tschechien und Frankreich auf Strommangel in Deutschland zurückzuführen, sondern auf vorübergehend günstigere Stromhandelspreise in diesen Ländern. Der Stromaustausch mit anderen Ländern bewege sich im seit Jahren beobachteten Rahmen. "Ein schneller Atomausstieg wird weder die Strompreise explodieren lassen, noch die nationalen Klimaziele dauerhaft belasten oder dazu führen, dass irgendwo in Deutschland die Lichter ausgehen" fasste Hohmeyer die Ergebnisse der Untersuchungen zusammen.


