| Deutschland macht ernst - Ausrichtung der Abfallwirtschaft auf Abfallvermeidung und Recycling |
| Freitag, den 27. Mai 2011 um 07:05 Uhr | |
Norbert Röttgens Entwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wurde vom Bundeskabinett beschlossen. Das bedeutet die konsequente Ausrichtung der deutschen Abfallwirtschaft auf Abfallvermeidung und Recycling.
|
Auch technische, wirtschaftliche und soziale Folgen müssen neben den ökologischen Auswirkungen berücksichtigt werden.
Die wichtigsten Elemente des Gesetzesentwurfs zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
- EU-rechtlich harmonisierte Definitionen aller wesentliche Begriffe, wie Abfall, Verwertung, Recycling, Beseitigung, Erzeuger und Besitzer (§§ 3 bis 5)
- Einführung einer ab 2015 zu erfüllenden Pflicht zur Getrenntsammlung von Bioabfällen (§ 11 Abs. 1) sowie von Papier-, Metall-, Kunststoff und Glasabfällen (§ 14 Abs. 1)
- Gesetzliche Absicherung der von der Privatwirtschaft organisierten freiwilligen Qualitätssicherungssysteme für die Bioabfall- und Klärschlammverwertung (§ 12)
- Einführung einer im Jahr 2020 zu erfüllenden Recyclingquote von 65 Prozent für Siedlungsabfälle (§ 14 Abs. 2) sowie einer Verwertungsquote von 70 Prozent für Bau- und Abbruchabfälle
- Absicherung der kommunalen Hausmüllentsorgung; Präzisierung der Möglichkeit gewerblicher Sammlung von werthaltigen Abfällen; gewerbliche Sammlungen sind nur zulässig, wenn die Erfüllung der kommunalen Entsorgungsaufgabe nicht gefährdet wird (§§ 17 und 18)
- Schaffung einer gesetzlichen Grundlage (§ 10 Abs. 1 Nr. 3, § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 25 Abs. 2 Nr. 3) für die Weiterentwicklung der Verpackungsverordnung zu einer Wertstoffverordnung
- Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Erstellung von Abfallvermeidungsprogrammen durch Bund und Länder bis Ende 2013 (§ 33)
- Neuordnung von Anzeige- und Erlaubnispflichten für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen unter Ausrichtung am Gefahrenpotential der Abfälle (§§ 53 und 54)
- Gesetzliche Konkretisierung der Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben und Schaffung einer umfassenden Verordnungsermächtigung (§§ 56 und 57)
Bis 2020 sollen 65% der Siedlungsabfälle recycelt sowie 70% der Bau- und Abbruchabfälle stofflich verwertet werden. Damit würde Deutschland über der von der EU vorgegebenen Recycling-Quote liegen. Ende 2016 soll überprüft werden, ob man die Verwertungsquote für Bau- und Abbruchabfälle weiter steigern kann. Spätestens ab 2015 müssen Bioabfälle, Papier, Kunststoff und Glas getrennt gesammelt werden. Denn dies ist die Grundlage für hochwertiges Recycling.


